Satzung

Jeder Verein beschließt eine Satzung. Sie muss auf den eigenen Verein mit seinen Organen und seiner Organisation „zugeschnitten“ werden.

Für eine Vereinssatzung schreibt das BGB Mindestinhalte vor. Genügt die Satzung den gesetzlichen Erfordernissen (der §§ 56-59 BGB) nicht, wird die Anmeldung vom Amtsgericht unter Umständen zurückgewiesen.

Die Satzung eines rechtsfähigen Vereins muss zwingend folgende Mindestregelungen enthalten:

  • den Vereinsnamen 
  • den Vereinssitz
  • den Vereinszweck
  • Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • eine Regelung, ob Mitglieder Beiträge zu leisten haben, und wenn: welche Beiträge zu leisten sind 
  • die Bildung und Wahl des Vorstandes
  • Voraussetzungen und Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • die Beurkundung der gefassten Beschlüsse

Aus unterschiedlichen Gründen kann es sinnvoll sein, weitere Regelungen in die Satzung aufzunehmen.

 

Die RSV-Satzung kannst du dir als PDF anschauen..